- Sprungkosten
- Sprungkosten,intervạllfixe Kosten, sprungfixe Kosten, Kosten, die sich bei einer bestimmten Ausprägung der Kosteneinflussgröße (z. B. Beschäftigung) sprungartig ändern, dann aber - im Gegensatz zu den variablen Kosten - über einen Ausprägungsbereich der Kosteneinflussgröße konstant bleiben. Sprungkosten können z. B. durch die Einstellung eines neuen Mitarbeiters entstehen, wenn sein Entgelt unabhängig von der Anzahl der von ihm erstellten Produkteinheiten anfällt.
Universal-Lexikon. 2012.